Dienstag, 18. Juni 2013

Wir optimieren Ihren Ertrag - Grall • Pichler • Ganglbauer

Klientenservice

Klienten-Info | Management-Info | Info-Corner | Newsletter

Service - Finanzämter

Checklisten  | Finanzämter  | Formulare  | Links


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Schenkungen - Meldepflicht
Kategorien: Info-Corner , Checklisten
 

Seit 1.8.2008 besteht keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Schenkungen über einem bestimmten Betrag sind jedoch meldepflichtig.

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle

  • Schenkungen unter Lebenden gemäß § 3 ErbStG
  • Zweckzuwendungen unter Lebenden gemäß § 4 Z 2 ErbStG

Die Meldepflicht besteht beim Erwerb von

  • Bargeld, Kapitalforderungen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Beteiligungen als stiller Gesellschafter oder
  • Betrieben und Teilbetrieben, die der Erzielung von betrieblichen Einkünften dienen oder
  • beweglichem körperlichem Vermögen und immateriellen Vermögensgegenständen

In allen Fällen muss der Erwerber oder der Geschenkgeber einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Sitz oder Geschäftsleitung im Inland haben.

Nicht angezeigt werden müssen:

  • Schenkungen unter Angehörigen bis EUR 50.000,-. Bei Schenkungen innerhalb eines Jahres darf der gemeine Wert aller Schenkungen diesen Betrag nicht übersteigen.
  • Schenkungen unter anderen Personen bis EUR 15.000,-. Erfolgen innerhalb von fünf Jahren Erwerbe von derselben Person dürfen die gemeinen Werte dieser Erwerbe EUR 15.000,- nicht übersteigen.
  • Bestimmte Schenkungen gemäß § 15 ErbStG
  • übliche Gelegenheitsgeschenke bis EUR 1.000,- sowie Hausrat, Wäsche und Kleidungsstücke
  • Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen

Zur Anzeige verpflichtet sind folgende Personen:

  • Erwerber
  • Geschenkgeber
  • Rechtsanwalt / Notar

Die Frist für die Anzeige beträgt drei Monate ab dem Erwerb. Sie ist elektronisch an ein Finanzamt mit allgemeinem Aufgabenkreis zu übermitteln.


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© OPTIMA - Die Steuerberater Gmbh | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

Neue Adresse ab 14. Juni 2011
» so einfach finden Sie uns!